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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen simpleshotstudio (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Foto-, Video-, Film- und Postproduktionsleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern (B2B) auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Ist der Auftraggeber Verbraucher (B2C), gelten die gesetzlichen Sonderregelungen ergänzend.

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2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme, Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs können zu einer Anpassung von Zeitplan und Vergütung führen.

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3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder schriftlicher Vereinbarung 

Dazu gehören:

  • Fotografie

  • Videoproduktion

  • Imagefilme

  • BeautyClips

  • Interviews

  • Eventbegleitung

  • Corporate Produktionen

  • Architektur- und Baufotografie

  • Spielfilmproduktionen

  • Postproduktion

  • Color Grading

  • Schnitt

  • Sounddesign

  • Luftbildaufnahmen (Drohne)

​Der Auftragnehmer genießt beim Erstellen der Aufnahmen und bei der Nachbearbeitung künstlerische Gestaltungsfreiheit. Reklamationen bezüglich des Bildstils, der Farbstimmung oder des allgemeinen künstlerischen Geschmacks stellen keinen Mangel dar, sofern vorab keine ausdrücklichen schriftlichen Vorgaben vereinbart wurden.

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4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Genehmigungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

Der Auftraggeber garantiert, dass er bezüglich aller abgebildeten Personen, Locations, Gebäude, Marken und Gegenstände über die erforderlichen Rechte und Einwilligungen (z. B. Model Release, Property Release) verfügt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Liefertermine entsprechend und können Zusatzkosten nach sich ziehen.

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5. Termine

Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.

Lieferfristen beginnen erst nach Vorliegen sämtlicher erforderlicher Informationen sowie gegebenenfalls vereinbarter Anzahlungen.

Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, unvorhersehbarer technischer Ausfälle oder behördlicher Maßnahmen berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen, soweit dem Auftragnehmer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

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6. Wetterbedingungen

Außenproduktionen sind wetterabhängig.

Sollte eine Durchführung aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen nicht sinnvoll, qualitativ vertretbar oder sicher möglich sein, kann der Termin einvernehmlich verschoben werden. Bereits entstandene Fremdkosten oder Anfahrtsaufwände werden in diesem Fall berechnet.

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7. Vergütung

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich bei B2B zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Alle zusätzlichen Leistungen, Änderungswünsche oder nachträglichen Erweiterungen werden gesondert berechnet.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Sämtliche gelieferten Daten, Speichermedien und eingeräumten Nutzungsrechte verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen im Eigentum des Auftragnehmers.

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8. Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung durch den Auftraggeber ist bis 14 Kalendertage vor dem Produktionstermin möglich.

Danach können folgende Ausfallkosten berechnet werden:

  • Bis 7 Tage vorher: 30 % des vereinbarten Honorars

  • Bis 48 Stunden vorher: 50 % des vereinbarten Honorars

  • Weniger als 48 Stunden vorher: 80 % des vereinbarten Honorars

  • Am Produktionstag oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Honorars

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. Studios, Models, Visagisten, Reisekosten, Genehmigungen) sind in jedem Fall vollständig zu erstatten.

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9. Korrekturen, Abnahme und Mängel

Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen sind verbindlich. Darüberhinausgehende Änderungswünsche werden nach Aufwand berechnet.

Das gelieferte Material gilt als vertragsgemäß abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich konkrete Mängel rügt. Nach Ablauf dieser Frist gelten sämtliche Mängelrechte als verwirkt, sofern es sich nicht um verdeckte Mängel handelt.

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10. Lieferung

Die Lieferung erfolgt digital über einen Download-Link.

Die Downloadlinks bleiben in der Regel sechs Monate verfügbar.

Eine dauerhafte Archivierung wird vom Auftragnehmer nicht geschuldet.

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11. Datensicherung

Die Projektdateien werden auf internen Offline-Servern gespeichert.

Nach Ablauf gesetzlicher oder interner Aufbewahrungsfristen (in der Regel 12 Monate nach Projektabschluss) können Projektdaten gelöscht werden.

Eine dauerhafte Datensicherung oder Neu-Bereitstellung nach Projektabschluss wird nicht garantiert.

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12. Bild- und Videomaterial (RAW-Datein)

Geliefert werden ausschließlich fertig bearbeitete Fotos und Videos im vereinbarten Format.

RAW-Dateien, Projektdateien, Schnittprojekte (z. B. Premiere-/DaVinci-Files) oder andere Quelldateien verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Lieferung.

Eine Herausgabe ist ausschließlich nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und Vergütung möglich.

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13. Nutzungsrechte

Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.

Erst mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erhält der Auftraggeber ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für die vereinbarten Verwendungszwecke innerhalb des D-A-CH-Raums.

Die Nutzung umfasst insbesondere: 

  • Printmedien

  • Webseiten

  • Social Media

  • Präsentationen

  • Werbung

  • Unternehmenskommunikation

Eine Weitergabe oder Einräumung von Unterlizenzen an Dritte außerhalb des vereinbarten Nutzungszwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Internationale Kampagnen oder erweiterte Nutzungen können gesondert vereinbart werden.

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14. Fotocredit

Der Auftragnehmer hat das Recht, bei jeder Nutzung als Urheber genannt zu werden (z. B. „Fotos/Video: simpleshotstudio“).

Ist eine Namensnennung aus redaktionellen, technischen oder Corporate-Design-Gründen nicht möglich oder erwünscht, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Abstimmung. Bei Verletzung des Rechts auf Namensnennung kann ein Aufschlag auf das Honorar berechnet werden.

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15. Referenznutzung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, entstandene Arbeiten im Rahmen der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Shows, Wettbewerbe) zu nutzen.

Hiervon ausgenommen sind Projekte, für die vor der Produktion schriftlich eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen wurde.

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16. Drohnenaufnahmen

Drohnenflüge erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften (z. B. EU-Drohnenverordnung) und Witterungsbedingungen.

Sollten Flüge aufgrund behördlicher Einschränkungen, Flugverbotszonen oder Sicherheitsbedenken (z. B. Wind, Regen, Menschenansammlungen) nicht durchgeführt werden können, besteht kein Anspruch auf Durchführung dieses Leistungsteils. Entfällt dieser Teil unverschuldet, wird nur der tatsächlich erbrachte Aufwand berechnet.

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17. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

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18. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt außerhalb unseres Einflussbereiches (z. B. Naturereignisse, Streiks, Pandemien, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare technische Ausfälle) berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.

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19. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf unserer Website sowie den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO / BDSG).

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20. Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

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